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Chemnitz & Umgebung

Winterdienst in Chemnitz – sichere Wege den ganzen Winter.

Professioneller Räum- und Streudienst für Gewerbe, Hausverwaltungen und Privat. Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht per Vertrag – zuverlässig, dokumentiert und rechtzeitig. Die Kapazitäten pro Saison sind begrenzt.

  • Räum- und Streupflicht per Vertrag
  • Einsatzdokumentation
  • Feste Ansprechpartner

Kostenlose Winterdienst-Anfrage

Leistung

Ihre Vorteile

Rundum abgesichert durch den Winter

Räum- und Streupflicht

Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht per Vertrag – mit nachvollziehbarer Dokumentation.

Rechtzeitig geräumt

Pünktlich innerhalb der gesetzlichen Zeiten – bevor der erste Kunde kommt.

Räumen & Streuen

Schnee räumen und umweltgerecht gegen Glätte streuen – zuverlässig die ganze Saison.

Tägliche Nachweise

Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Einsatz mit Foto & Uhrzeit – Ihre rechtliche Absicherung.

Leistungen

Das ist im Winterdienst enthalten

  • Schneeräumung von Wegen, Zufahrten & Parkplätzen
  • Streuen gegen Glätte mit den örtlich zulässigen Streumitteln
  • Saison- und Bereitschaftsverträge
  • Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht (Verkehrssicherung)
  • Auf Wunsch täglicher Nachweis jedes Einsatzes (Foto- & Zeitprotokoll)

Für wen?

Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe, Vermieter, Wohnanlagen und Privathaushalte, die ihre Flächen sicher und rechtssicher schnee- und eisfrei halten möchten.

Jetzt anfragen
So einfach geht's

In 4 Schritten zum sicheren Winter

1

Anfrage

Sie senden uns Fläche, Adresse und Wunschumfang – online oder telefonisch.

2

Angebot & Vertrag

Sie erhalten ein transparentes Angebot und einen Saisonvertrag.

3

Bereitschaft

Wir überwachen die Wetterlage und sind ab dem ersten Schnee für Sie im Einsatz.

4

Dokumentation

Jeder Einsatz wird nachvollziehbar dokumentiert – Ihre Absicherung.

Räum- und Streupflicht

Das verlangt die Chemnitzer Satzung

In Chemnitz müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich geräumt und gestreut werden – auf mindestens 1,5 m Breite, Streusalz nur in Ausnahmefällen.

Zum Ratgeber Räum- und Streupflicht
  • Werktags 7–20 Uhr unverzüglich; Schnee nach 20 Uhr bis 7 Uhr
  • Sonn- und feiertags 9–20 Uhr; Schnee nach 20 Uhr bis 9 Uhr
  • Mindestens 1,5 m breit, auch an Haltestellen und Überwegen
  • Sand oder Splitt – Salz nur bei Eisregen und an Gefahrenstellen
Einsatzgebiet

Winterdienst in Chemnitz und Umgebung

Wir sind in Chemnitz und im Umkreis von rund 50 km für Sie im Einsatz – unter anderem in:

… und weitere Orte im Umkreis von rund 50 km um Chemnitz. Ihr Ort fehlt? Fragen Sie einfach an.

Häufige Fragen

Winterdienst – gut zu wissen

Wann sollte ich einen Winterdienst beauftragen?

Am besten vor Saisonbeginn im Herbst. So sichern Sie sich einen Platz in unserem Einsatzplan und sind pünktlich zum ersten Schnee abgesichert.

Zu welchen Zeiten muss geräumt und gestreut werden?

Das legt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde fest. In Chemnitz gilt: werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich, bei andauerndem Schneefall spätestens nach dessen Ende; Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss bis 7 bzw. 9 Uhr beseitigt sein. In den Orten der Umgebung gelten teils andere Zeiten – wir räumen nach den Vorgaben Ihrer Gemeinde.

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

In Chemnitz auf mindestens 1,5 m, schmalere Gehwege vollständig – auch an Haltestellen, Kreuzungen, Einmündungen und Überwegen. Andere Gemeinden verlangen eine Breite, die Begegnungsverkehr erlaubt, oder nennen 1 bis 1,5 m.

Darf man Streusalz verwenden?

In Chemnitz ist Salz auf Gehwegen grundsätzlich verboten; gestreut wird mit Sand oder feinkörnigem Splitt. Erlaubt ist Salz nur bei besonderen Wetterlagen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Auch die Nachbargemeinden schränken Salz stark ein – wir streuen mit den Mitteln, die Ihre Satzung erlaubt.

Kann ich die Räum- und Streupflicht an einen Winterdienst übertragen?

Ja, mit einer klaren und eindeutigen Vereinbarung (BGH, Urteil vom 22.01.2008 – VI ZR 126/07). Ihnen bleibt dann eine Kontroll- und Überwachungspflicht: Sie sollten prüfen, ob der Winterdienst wie vereinbart erledigt wird – unsere Einsatznachweise machen das einfach. Gegenüber der Gemeinde bleiben Sie laut Satzung verantwortlich.

Erhalte ich einen Nachweis über die Einsätze?

Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Einsatz und stellen Ihnen tägliche Nachweise bereit – mit Uhrzeit, Foto und durchgeführter Leistung. So können Sie im Streitfall jeden Einsatz belegen.

Können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht: Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes können als Betriebskosten umgelegt werden (§ 556 Abs. 1 BGB, § 2 Betriebskostenverordnung).

Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?

Eine Streupflicht setzt allgemeine Glätte voraus; einzelne Glättestellen ohne erkennbare Gefahr genügen nicht (BGH, Urteil vom 12.06.2012 – VI ZR 138/11). Wer die Räum- und Streupflicht vertraglich übernommen hat, ist für Versäumnisse selbst verantwortlich. Vermieter haften ihren Mietern gegenüber allerdings auch für Fehler einer beauftragten Firma (BGH, Urteil vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23).

Für wen lohnt sich der Winterdienst?

Für Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe, Vermieter und alle, die ihre Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt wissen möchten, ohne selbst früh morgens Schnee zu schippen.

Kostenlose Anfrage

Sichern Sie sich Ihren Platz für die Saison

Kapazitäten sind begrenzt – wer früh anfragt, ist rechtzeitig abgesichert.

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Leistung

Der nächste Winter kommt bestimmt.

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